Über uns

Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsantrag

Wichtige Informationen für Mitglieder zum Download

Jahresbeiträge

Aktivenbeitrag

Inaktivenbeitrag

Kombinationsbeitrag

Gebühren

Jahresbeiträge

Die auf der Mitgliederversammlung vom 18.10.2019 beschlossenen Jahresbeiträge entnehmen Sie bitte der Tabelle. Bei unterjährigen Eintritt erfolgt eine Anpassung an die Laufzeit bis Jahresende.

Auch nach dieser Erhöhung dürften wir weiterhin zu den günstigsten Rehasportvereinen in Wiesbaden zählen.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Beitrag Sie berechtigt, mehrere Angebote wahrzunehmen. Zugleich bieten wir Ihnen hoch qualifizierte Übungsleiter mit Zusatzqualifikationen, im Bereich der Menschen mit Lernschwierigkeiten in jeder Gruppe zwei Übungsleiter. Deshalb sind wir überzeugt, mit diesem Jahresbeitrag sehr kostenbewusst im Sinne unserer Vereinsmitglieder qualifizierte Angebote durchzuführen.

Nach unserer Satzung werden die Beiträge als Jahresbeiträge immer zum 15.02. des laufenden Jahres eingezogen. Sie können aber auch quartalsweise abbuchen lassen. Fällt dieser Tag auf einen Sonn, -oder Feiertag erfolgt die Abbuchung am folgendem Werkstag.

Hier stehen der Antrag samt Sepa Mandat zum download. Bitte füllen Sie diese aus, geben Sie diese in der nächsten Sportstunde ab oder senden Sie diese uns per Post.

Bitte füllen Sie das Formular komplett aus. Drucken Sie es dann aus und leisten sie die notwendigen Unterschriften.
Ebenso benötigen wir das SEPA-Lastschriftmandat für das Lastschriftverfahren. Bitte füllen Sie das Formular komplett aus. Drucken Sie es dann aus und leisten sie die notwendigen Unterschriften. Senden Sie uns die beiden Formulare bitte zu, damit wir die Originalanträge für unsere Unterlagen haben. Die Unterlagen können in den Sportstunden über den/die Übungsleiterinnen und Übungsleiter weitergeleitet werden.

Nach erfolgter Aufnahme erhalten Sie für Ihre Unterlagen vom Verein eine Kopie mit den für das SEPA-Verfahren notwendigen Daten Ihrer Mitgliedsnummer und Ihr SEPA-Mandat. Die Unterlagen können in den Sportstunden über den/die Übungsleiterinnen und Übungsleiter weitergeleitet werden.

Rehasport-Verordnung

Еine Rehasport-Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten (die einmal pro Woche zu einem festen Termin stattfinden). Sie trainieren in jeder Übungseinheit unter der Anleitung eines Übungsleiters mit der entsprechenden Qualifikation.

1. Erfreulicherweise wird durch eine Rehasport-Verordnung das Budget Ihres Arztes/Ihrer Ärztin nicht belastet. Die sportliche Aktivität wird Ihnen mit einem Formblatt ärztlich verordnet. Der Arzt trägt u.a. Diagnose und das Rehabilitationsziel sowie die wöchentliche Anzahl in das Formular ein.

2. Anschließend wird die Verordnung von Ihrer Kasse genehmigt. Dazu reichen Sie das Formular bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einer Erstverordnung geschieht dies in der Regel sehr zeitnah.

3. Mit dieser Verordnung kommen Sie zu uns. Wir klären, wo sie am besten das Rehabilitationsziel erreichen können. Im Rahmen der Verordnung werden für Sie keine weiteren Kosten fällig. Sollten wir ein auf Sie abgestimmtes Rehabilitationsziel nicht selbst anbieten, helfen wir Ihnen bei der Suche nach dem passenden Anbieter.

Kommen Sie mit Ihrer Verordnung zu uns

4. Wir klären, wo sie am besten das Rehabilitationsziel erreichen können. Im Rahmen der Verordnung werden für Sie keine weiteren Kosten fällig. Sollten wir ein auf Sie abgestimmtes Rehabilitationsziel nicht selbst anbieten, helfen wir Ihnen bei der Suche nach dem passenden Anbieter.

5. Nach Ablauf der Verordnung besteht die Möglichkeit, in Nachfolgegruppen weiterhin Sport präventiv zu betreiben. Hierzu wäre dann die Mitgliedschaft im VSG erforderlich. Die Mitgliedsbeiträge können Sie unter «Mitgliedsbeiträge» einsehen.

6. Entscheidend für eine erfolgreiche Rehabilitation ist Ihre Einstellung. Wir raten Ihnen, an den Übungsstunden regelmäßig teilzunehmen. Nur so kann ein Erfolg sichergestellt werden. Durch die Abrechnung mit der Krankenkasse nach dem Ende der Verordnung bekommt automatisch die Krankenkasse eine Rückmeldung, ob Sie die Rehabilitation regelmäßig oder nur lückenhaft wahrgenommen haben. So erhält die Krankenkasse eine Rückmeldung, ob das o.g. Rehabilitationsziel der eigenen Verantwortlichkeit erreicht wurde.

Aktivenbeitrag

Anzahl der Familienmitglieder
Jahresbeitrag Einzelperson
Jahresbeitrag Familie
1. Familienmitglied
144,00 €
---
2. Familienmitglied
98,00 €
fiktiv
242,00 €
3. Familienmitglied
84,00 €
fiktiv
326,00 €
ab Vierten Familienmitglied
Beitragsfrei
Beitragsfrei
Wärmezulage Kleinfeldchen bei Nutzung des Schwimmbades durch das Mitglied
diese Gebühr wird für das Schwimmbad Kleinfeldchen zusätzlich zur Mitgliedsgebühr erhoben
36,00 € jährlich
Kursgebühr Teilnahme Mitglieder an der Wassergymnastik
15,00 € pro Quartal
15,00 € pro Quartal
Aus versicherungsrechlichen Gründen müssen Begleitpersonen im Schwimmbad ab dem 4. Begleittermin Mitglied sein.
In diesem Fall wird kein Wärmezuschlag erhoben.
individueller Antrag an den Vorstand

Inaktivenbeitrag

Anzahl der Familienmitglieder
Jahresbeitrag Einzelperson
Jahresbeitrag Familie
1. Familienmitglied
72,00 €
---
2. Familienmitglied
60,00 €
fiktiv
204,00 €
3. Familienmitglied
48,00 €
fiktiv
276,00 €
ab Vierten Familienmitglied
Beitragsfrei
Beitragsfrei
bei berechtigten Antrag kann der Vorstand
Ermässigungen gewähren
individueller Antrag an den Vorstand
individueller Antrag an den Vorstand

Kombinationsbeitrag

Anzahl der Familienmitglieder
Jahresbeitrag Familie
1 Familienmitglied aktiv
1 Familienmitglied Inaktiv
204,00 €
1 Familienmitglied aktiv
2 Familienmitglied Inaktiv
252,00 €
2 Familienmitglieder aktiv
1 Familienmitglied Inaktiv
290,00 €
bei berechtigten Antrag kann der Vorstand
Ermässigungen gewähren
individueller Antrag an den Vorstand

Gebühren

Aufnahmegebühr
einmalig
10,00 €
Aufnahmegebühr Familie
einmalig
15,00 €
Rücklastschriften
pro Buchung
5,00 €